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eine unregelmäßigkeit melden

Ich habe die Informationen auf der Website der Kanzlei zur Kenntnis genommen, gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 93/2021 vom 20. Dezember und mir ist die allgemeine Schutzregelung für Hinweisgeber bei Verstößen bekannt, die im selben Gesetz festgelegt ist